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   BVerwG, 07.08.2002 - 2 B 20.02   

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https://dejure.org/2002,10561
BVerwG, 07.08.2002 - 2 B 20.02 (https://dejure.org/2002,10561)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2002 - 2 B 20.02 (https://dejure.org/2002,10561)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2002 - 2 B 20.02 (https://dejure.org/2002,10561)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2002 - 2 B 20.02
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 6.00

    Außendienstzulage; Bundesbesoldungsordnung; Dienstbezüge; Festsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2002 - 2 B 20.02
    Dies entspricht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation auch während des Ruhestandes, wonach Grundlage der Versorgungsbezüge diejenigen Zahlungen sind, die der Dienstherr dem Beamten vor Eintritt in den Ruhestand geschuldet hat (vgl. Urteil vom 27. Februar 2001 BVerwG 2 C 6.00 Buchholz 239.2 § 17 SVG Nr. 3 S. 1 f.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 6.02

    Aufzehrbare Ausgleichszulage; Ausgleichszulage; ruhegehaltfähige Dienstbezüge;

    Dies entspricht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation auch während des Ruhestands, wonach Grundlage der Versorgungsbezüge diejenigen Zahlungen sind, die der Dienstherr dem Beamten vor Eintritt in den Ruhestand geschuldet hat (Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 6.00 - Buchholz 239.2 § 17 SVG Nr. 3 S. 1 f.; Beschluss vom 7. August 2002 - BVerwG 2 B 20.02 -).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 7.02

    Aufzehrbare Ausgleichszulage; Ausgleichszulage; ruhegehaltfähige Dienstbezüge;

    Dies entspricht dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation auch während des Ruhestands, wonach Grundlage der Versorgungsbezüge diejenigen Zahlungen sind, die der Dienstherr dem Beamten vor Eintritt in den Ruhestand geschuldet hat (Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 6.00 - Buchholz 239.2 § 17 SVG Nr. 3 S. 1 f.; Beschluss vom 7. August 2002 - BVerwG 2 B 20.02 -).
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